Betreuungsverein
Ansprechpartner
Roland Günter
Tel: 02681 80 06-47
betreuungsverein@kvaltenkirchen.drk.de
Kölner Str. 97
57610 Altenkirchen
Ihr kompetenter Anschprechpartner bei Vorsorgeangelegenheiten
Wir alle wollen über unser Leben selbst bestimmen. Doch was geschieht, wenn wir durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr dazu in der Lage sind?
- Vollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
Durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung weitgehend ausgeschlossen werden. Der Behandlungswille kann durch eine Patientenverfügung verbindlich festgelegt werden.
Wir bieten, vertraulich und kostenfrei:
- Beratung zu vorsorgenden Verfügungen, wie zu Vollmacht und Betreuungsverfügung
- Erstellungshilfe zum Erlangen einer aussagekräftigen, verbindlichen Patientenverfügung
- Beratung zu allen Fragen und Problemlagen des Betreuungsrechtes
- Vorträge zu Vollmacht und Patientenverfügung
Wir unterstützen ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte
Bevollmächtigte und ehrenamtliche Betreuer sehen sich bei der gesetzlichen Vertretung ihrer Angehörigen oft mit Fragen und Problemen konfrontiert, die eine umfassende Unterstützung notwendig machen.
Wir bieten, vertraulich und kostenfrei:
- Beratungsgespräche
- Unterstützung bei der Erledigung gerichtlicher Anforderungen
- Befähigung durch Kurse und Fortbildungen
- Austausch mit ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten
Broschüren zum Herunterladen:
Erfahren Sie mehr...
... über den ►Betreuungsverein
... über die Arbeit als ►Ehrenamtlicher Betreuer
Um die Broschüren öffnen zu können benötigen Sie ein entsprechendes Programm z. B. Acrobat Reader!
Podcast:
Führung einer Gesetzlichen Betreuung durch uns
Wenn jemand auf Grund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist seine Angelegenheiten selbst zu regeln, kann das zuständige Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung einrichten.
Doch nicht jede gesetzliche Betreuung kann von Angehörigen oder Ehrenamtlichen geführt werden. Wenn die Probleme vielfältig sind, weil z.B. durch eine psychische Erkrankung die Existenzsicherung gefährdet ist. Wenn durch Sucht, Minderbegabung oder einer Psychose jemand obdachlos oder mittellos zu werden droht, kann es sinnvoll sein die gesetzliche Betreuung in professionelle Hände zu legen.
Als gesetzliche Betreuer leisten wir u.a.:
- Regelung behördlicher Angelegenheiten, wie die Beantragung von Sozialleistungen, Renten usw.
- Einrichten ambulanter Hilfen
- Einwilligung in ärztliche Behandlungen
- Regelung von Wohnungs- und Mietangelegenheiten
- Unterstützung zur Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebens
Erfahren Sie in einem You-Tube-Video in einfacher Sprache mehr zum ►Betreuungsrecht.
Das Team des DRK-Betreuungsvereins
Roland Günter Diplom-Sozialpädagoge Leitung Betreuungsverein Querschnittsmitarbeiter Führung gesetzlicher Betreuungen 02681 8006-47 0171 6578564 guenterkvaltenkirchen.drk.de | ►LEITBILD des Betreuungsvereins |
Kerstin Oettgen Diplom-Sozialpädagogin Führung gesetzlicher Betreuungen 02681 8006-45 0160 90512388 oettgenkvaltenkirchen.drk.de | Tabea Wendel Führung gesetzlicher Betreuungen 02681 8006-46 0151 18913542 wendelkvaltenkirchen.drk.de |