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Betreuungsverein

Ansprechpartner

Roland Günter

Tel: 02681 80 06-47
betreuungsverein@kvaltenkirchen.drk.de

Kölner Str. 97
57610 Altenkirchen

Ihr kompetenter Anschprechpartner bei Vorsorgeangelegenheiten

Wir alle wollen über unser Leben selbst bestimmen. Doch was geschieht, wenn wir durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr dazu in der Lage sind?

  • Vollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung

Durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung weitgehend ausgeschlossen werden. Der Behandlungswille kann durch eine Patientenverfügung verbindlich festgelegt werden.

Wir bieten, vertraulich und kostenfrei:

  • Beratung zu vorsorgenden Verfügungen, wie zu Vollmacht und  Betreuungsverfügung
  • Erstellungshilfe zum Erlangen einer aussagekräftigen, verbindlichen Patientenverfügung
  • Beratung zu allen Fragen und Problemlagen des Betreuungsrechtes
  • Vorträge zu Vollmacht und Patientenverfügung 

Wir unterstützen ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte

Bevollmächtigte und ehrenamtliche Betreuer sehen sich bei der gesetzlichen Vertretung ihrer Angehörigen oft mit Fragen und Problemen konfrontiert, die eine umfassende Unterstützung notwendig machen.

Wir bieten, vertraulich und kostenfrei:

  • Beratungsgespräche
  • Unterstützung bei der Erledigung gerichtlicher Anforderungen
  • Befähigung durch Kurse und Fortbildungen
  • Austausch mit ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten

Broschüren zum Herunterladen:

Erfahren Sie mehr...

... über den ►Betreuungsverein

... über die Arbeit als ►Ehrenamtlicher Betreuer

Um die Broschüren öffnen zu können benötigen Sie ein entsprechendes Programm z. B. Acrobat Reader!

 

Podcast:

►Vereintes Wissen - Betreuungsrecht verstehen

Führung einer Gesetzlichen Betreuung durch uns

Wenn jemand auf Grund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist seine Angelegenheiten selbst zu regeln, kann das zuständige Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung einrichten.

Doch nicht jede gesetzliche Betreuung kann von Angehörigen oder Ehrenamtlichen geführt werden. Wenn die Probleme vielfältig sind, weil z.B. durch eine psychische Erkrankung die Existenzsicherung gefährdet ist. Wenn durch Sucht, Minderbegabung oder einer Psychose jemand obdachlos oder mittellos zu werden droht, kann es sinnvoll sein die gesetzliche Betreuung in professionelle Hände zu legen.

Als gesetzliche Betreuer leisten wir u.a.:

  • Regelung behördlicher Angelegenheiten, wie die Beantragung von Sozialleistungen, Renten usw.
  • Einrichten ambulanter Hilfen
  • Einwilligung in ärztliche Behandlungen
  • Regelung von Wohnungs- und Mietangelegenheiten
  • Unterstützung zur Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebens 

Erfahren Sie in einem You-Tube-Video in einfacher Sprache mehr zum ►Betreuungsrecht.

Das Team des DRK-Betreuungsvereins

Roland Günter
Diplom-Sozialpädagoge
Leitung Betreuungsverein
Querschnittsmitarbeiter
Führung gesetzlicher Betreuungen

02681 8006-47
0171 6578564
guenterkvaltenkirchen.drk.de
►LEITBILD des Betreuungsvereins
Kerstin Oettgen
Diplom-Sozialpädagogin
Führung gesetzlicher Betreuungen
02681 8006-45
0160 90512388
oettgenkvaltenkirchen.drk.de
Tabea Wendel

Führung gesetzlicher Betreuungen
02681 8006-46
0151 18913542
wendelkvaltenkirchen.drk.de